Hygienebeschlüsse des Vorstandes

In der offiziellen Verlautbarung des WTTVG heißt es aktuell:

Auch wenn zahlreiche Beschränkungen der Corona-Schutzverordnung zum 03. April „auslaufen“, gilt doch weiterhin „die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden“ sollen.

Für die Sportvereine gilt auch weiterhin: „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“.

Wir möchten von dieser Möglichkeit wie folgt Gebrauch machen:

 

  1. Die Nutzung der Halle soll auf vier Platten in vier Boxen begrenzt werden. Für das Jugendtraining wird auf Boxen verzichtet.
  2. In den Umkleidekabinen dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten.
  3. Die Duschen bleiben weiterhin geschlossen; falls sich jemand bereit erklärt, dort für die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen Sorge zu tragen, werden die Duschen freigegeben.
  4. Die Nutzung der Sitzbänke wird auf 3 Personen je Bank begrenzt, sodass ein Mindestabstand von mehr als 1,5 Metern gewährleistet ist.
  5. Der Vorstand legt Wert darauf, dass sich alle Spieler weiterhin per Mail zu den Trainingseinheiten anmelden, sodass wir für den Fall einer Infektion in der Lage sind, eine Verfolgung der Kontaktkette vorzunehmen. Wer die Anmeldepflicht nicht beachtet, kann nicht trainieren.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Stefan Streich

Wolfgang Damaschke

Rudi Leschkowski